- Änderung der Zuordnung der Wirtschaftszweige durch Übergang von der Systematik 1979 auf die Klassifikation 1993 der Wirtschaftszweige - Wertschöpfungsanteile bei Mischbetrieben
Leitsatz
1. Wirkt sich eine Änderung der Zuordnung der Wirtschaftszweige innerhalb der sog. Verbleibensfrist zugunsten des Steuerpflichtigen aus - hier der Übergang von der Systematik 1979 zur Klassifikation 1993 -, so ist sie auch von der Rechtsprechung zu beachten.
2. Das von der Finanzverwaltung zur Bestimmung der Wertschöpfungsanteile bei Mischbetrieben zur Verfügung gestellte Berechnungsverfahren ( BStBl I 1993, 904 Tz. 3) ist auch unter der Geltung der Klassifikation 1993 weiterhin anwendbar (vgl. ebenso BStBl I 1995, 18 Tz. 5 Satz 2). Vorleistung im Sinne dieser Berechnungsmethode ist bei Handelsbetrieben insbesondere der Wareneinsatz.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 444 BB 2000 S. 1394 Nr. 27 BFH/NV 2000 S. 1048 Nr. 8 DStRE 2000 S. 754 Nr. 14 FR 2000 S. 834 Nr. 15 BAAAA-88701