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BFH Urteil v. - III R 29/98 BStBl 2000 II S. 444

Gesetze: InvZulG 1993 § 3 Satz 2

- Änderung der Zuordnung der Wirtschaftszweige durch Übergang von der Systematik 1979 auf die Klassifikation 1993 der Wirtschaftszweige - Wertschöpfungsanteile bei Mischbetrieben

Leitsatz

1. Wirkt sich eine Änderung der Zuordnung der Wirtschaftszweige innerhalb der sog. Verbleibensfrist zugunsten des Steuerpflichtigen aus - hier der Übergang von der Systematik 1979 zur Klassifikation 1993 -, so ist sie auch von der Rechtsprechung zu beachten.

2. Das von der Finanzverwaltung zur Bestimmung der Wertschöpfungsanteile bei Mischbetrieben zur Verfügung gestellte Berechnungsverfahren ( BStBl I 1993, 904 Tz. 3) ist auch unter der Geltung der Klassifikation 1993 weiterhin anwendbar (vgl. ebenso BStBl I 1995, 18 Tz. 5 Satz 2). Vorleistung im Sinne dieser Berechnungsmethode ist bei Handelsbetrieben insbesondere der Wareneinsatz.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 444
BB 2000 S. 1394 Nr. 27
BFH/NV 2000 S. 1048 Nr. 8
DStRE 2000 S. 754 Nr. 14
FR 2000 S. 834 Nr. 15
BAAAA-88701

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