Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2EStG § 21
Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Ablösung eines betrieblichen Kredits im Rahmen der Betriebsveräußerung gehört zu den Veräußerungskosten
Leitsatz
Eine Vorfälligkeitsentschädigung, die ein Gewerbetreibender zu zahlen hat, weil er im Rahmen der steuerbegünstigten Betriebsveräußerung einen betrieblichen Kredit vorzeitig ablöst, gehört zu den Veräußerungskosten i. S. des § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG (Änderung der Rechtsprechung in dem , BFHE 136, 209, BStBl II 1982, 691).
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 458 BB 2000 S. 1173 Nr. 23 BFH/NV 2000 S. 1028 Nr. 8 DB 2000 S. 1104 Nr. 22 DStR 2000 S. 918 Nr. 22 DStRE 2000 S. 632 Nr. 12 FR 2000 S. 711 Nr. 13 INF 2000 S. 442 Nr. 14 PAAAA-88705