Liegen die Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung eines volljährigen Kindes nicht an allen Tagen eines Kalendermonats vor, bleiben die auf diesen Monat entfallenden Einkünfte und Bezüge des Kindes außer Ansatz
Leitsatz
1. Die Voraussetzungen eines Kindergeldanspruchs für ein volljähriges Kind ergeben sich aus § 63 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG i. V. m. § 32 Abs. 4 EStG. Demgegenüber regelt § 66 Abs. 2 EStG Rechtsfolgen.
2. Einkünfte und Bezüge des Kalendermonats, in dem das Kind von der Ausbildung in den Beruf wechselt, bleiben außer Ansatz und führen deshalb nicht zum rückwirkenden Wegfall des Kindergeldanspruchs für die vorhergehenden Monate.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 462 BB 2000 S. 1129 Nr. 22 BFH/NV 2000 S. 919 Nr. 7 DStRE 2000 S. 580 Nr. 11 FR 2000 S. 666 Nr. 12 INF 2000 S. 444 Nr. 14 DAAAA-88709