Monat des Wechsels des Kindes von Ausbildung in Beruf als Anspruchsmonat für Kindergeld, obwohl Einkünfte und Bezüge dieses Monats außer Ansatz bleiben
Leitsatz
Ein Kindergeldanspruch besteht auch für den Monat, in dem das Kind von der Ausbildung in den Beruf wechselt, obwohl die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 oder 2 EStG in diesem Monat nur zeitweise vorgelegen haben und er deshalb zu den Kürzungsmonaten gehört (Fortentwicklung der Rechtsprechung im Urteil vom VI R 13/99).
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 466 BB 2000 S. 1183 Nr. 23 BFH/NV 2000 S. 1038 Nr. 8 DB 2000 S. 1261 Nr. 25 DStR 2000 S. 965 Nr. 23 DStRE 2000 S. 634 Nr. 12 FR 2000 S. 777 Nr. 14 INF 2000 S. 446 Nr. 14 KAAAA-88711