Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VI R 28/97 BStBl 2000 II S. 474

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 3 Nr. 5

1. Ein bei einer (Rück-)Versetzung angefallener Veräußerungsverlust beim Verkauf eines Eigenheims gehört nicht zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit 2. Zur Höhe der Unterkunftskosten im eigenen Haus bei einer doppelten Haushaltsführung

Leitsatz

1. Wegen einer (Rück-)Versetzung angefallene Veräußerungsverluste beim (Wieder-)Verkauf eines Eigenheims einschließlich zwischenzeitlich angefallener Finanzierungskosten sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit.

2. Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist bei der Ermittlung der Unterkunftskosten im eigenen Haus von den tatsächlich angefallenen Aufwendungen auszugehen. Die so ermittelten Kosten sind aber nur insoweit abziehbar, als sie auch notwendig waren (Anschluss an , BFHE 178, 348, BStBl II 1995, 841).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 474
BB 2000 S. 1774 Nr. 35
BFH/NV 2000 S. 1295 Nr. 10
DB 2000 S. 2102 Nr. 42
DStR 2000 S. 1469 Nr. 35
DStRE 2000 S. 966 Nr. 18
FR 2000 S. 1001 Nr. 18
INF 2000 S. 667 Nr. 21
YAAAA-88715

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank