1. Ein bei einer (Rück-)Versetzung angefallener Veräußerungsverlust beim Verkauf eines Eigenheims gehört nicht zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit 2. Zur Höhe der Unterkunftskosten im eigenen Haus bei einer doppelten Haushaltsführung
Leitsatz
1. Wegen einer (Rück-)Versetzung angefallene Veräußerungsverluste beim (Wieder-)Verkauf eines Eigenheims einschließlich zwischenzeitlich angefallener Finanzierungskosten sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit.
2. Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist bei der Ermittlung der Unterkunftskosten im eigenen Haus von den tatsächlich angefallenen Aufwendungen auszugehen. Die so ermittelten Kosten sind aber nur insoweit abziehbar, als sie auch notwendig waren (Anschluss an , BFHE 178, 348, BStBl II 1995, 841).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 474 BB 2000 S. 1774 Nr. 35 BFH/NV 2000 S. 1295 Nr. 10 DB 2000 S. 2102 Nr. 42 DStR 2000 S. 1469 Nr. 35 DStRE 2000 S. 966 Nr. 18 FR 2000 S. 1001 Nr. 18 INF 2000 S. 667 Nr. 21 YAAAA-88715