Der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners steht der Erlass des Umsatzsteuer-Jahresbescheides gegen den Steuerschuldner nicht entgegen, wenn die Haftungsvoraussetzungen (nur) bezüglich der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen vorlagen
Leitsatz
Der Haftungsschuldner kann auch nach Ergehen des Umsatzsteuer-Jahresbescheids gegenüber dem Steuerschuldner noch durch Haftungsbescheid für rückständige Umsatzsteuer-Vorauszahlungen in Anspruch genommen werden, wenn die Haftungsvoraussetzungen (nur) bezüglich der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen vorlagen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 486 BB 2000 S. 346 Nr. 7 BFH/NV 2000 S. 494 Nr. 4 DStRE 2000 S. 213 Nr. 4 UR 2000 S. 163 Nr. 4 JAAAA-88720