Zur Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten bei Veräußerungs- oder Aufgabegewinnen für sog. einbringungsgeborene Anteile
Leitsatz
Als Veräußerungs- oder Aufgabegewinn für sog. einbringungsgeborene Anteile an einer GmbH gilt jener Betrag, um den der gemeine Wert der Anteile nach Abzug der Veräußerungs- oder Aufgabekosten die Anschaffungskosten gemäß § 20 Abs. 4 UmwStG übersteigt. Nachträgliche Anschaffungskosten sind zu berücksichtigen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 508 BB 2000 S. 1716 Nr. 34 BFH/NV 2000 S. 1285 Nr. 10 DB 2000 S. 1689 Nr. 34 DStR 2000 S. 1387 Nr. 33 DStRE 2000 S. 922 Nr. 17 FR 2000 S. 980 Nr. 18 INF 2000 S. 602 Nr. 19 SAAAA-88730