Eine durch Anpflanzung oder Samenflug entstandene Waldfläche ist Teil eines Forstbetriebes und forstwirtschaftlichen Teilbetriebes
Leitsatz
1. Eine durch Anpflanzung und Samenflug entstandene Waldfläche ist Teil eines Forstbetriebs oder forstwirtschaftlicher Teilbetrieb, solange die Fläche nicht derart umgestaltet wird, dass von einer Entnahme ins Privatvermögen oder der Entstehung notwendigen Privatvermögens auszugehen ist.
2. Ein Forstwirt, der seinen Gewinn nicht nach § 4 Abs. 1 oder 3
EStG ermittelt, kann mangels nachgewiesener Verluste nicht geltend machen, sein Betrieb sei eine einkommensteuerlich irrelevante Liebhaberei.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 524 BB 2000 S. 1826 Nr. 36 BFH/NV 2000 S. 1291 Nr. 10 DStRE 2000 S. 954 Nr. 18 FR 2000 S. 1053 Nr. 19 INF 2000 S. 728 Nr. 23 QAAAA-88735