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BFH Urteil v. - X B 99/99 BStBl 2000 II S. 559

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 19 Abs. 4FGO § 69 Abs. 2 Satz 8AO 1977 § 361 Abs. 2 Satz 4

Beschränkung der Vollziehungsaussetzung nach § 361 Abs. 2 Satz 4 AO bzw. § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO ist verfassungsgemäß und gilt auch, wenn Vorauszahlungen in der Vollziehung ausgesetzt waren

Leitsatz

1. Die in § 361 Abs. 2 Satz 4 AO 1977 und in § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO i. d. F des JStG 1997 enthaltenen Beschränkungen der Möglichkeit, die Vollziehung eines Steuerbescheids auszusetzen oder aufzuheben, sind mit dem GG vereinbar (Anschluss an , BFHE 190, 59, BStBl II 2000, 57).

2. Die Beschränkung der Aussetzung der Vollziehung ,,auf die festgesetzte Steuer, vermindert . . . um die festgesetzten Vorauszahlungen'' gilt auch dann, wenn das FA die Vollziehung der Vorauszahlungen ausgesetzt hatte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 559
BB 2000 S. 2191 Nr. 43
BFH/NV 2000 S. 1559 Nr. 12
BFH/NV 2000 S. 938 Nr. 8
DB 2000 S. 2204 Nr. 44
DStRE 2000 S. 1174 Nr. 21
JAAAA-88746

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