Zur Artfortschreibung eines Gebäudes als ,,Einfamilienhaus'' nach vorhergehender, im Billigkeitswege getroffener Artfeststellung ,,Zweifamilienhaus''
Leitsatz
Die Fortschreibung der festgestellten Grundstücksart nach § 22 Abs. 2 BewG kommt auch in den Fällen in Betracht, in denen die auf einen früheren Stichtag vorgenommene (Art-)Feststellung auf einer Billigkeitsmaßnahme des FA nach § 163 AO 1977 beruht. Voraussetzung ist, dass sich die für die frühere Billigkeitsmaßnahme maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse im Fortschreibungszeitpunkt geändert haben.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 563 BB 2000 S. 2142 Nr. 42 BFH/NV 2000 S. 1524 Nr. 12 DB 2000 S. 2308 Nr. 46 DStRE 2000 S. 1162 Nr. 21 DAAAA-88748