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BFH Urteil v. - II R 31/99 BStBl 2000 II S. 563

Gesetze: BewG § 20BewG § 22 Abs. 2 und 4BewG § 75 Abs. 5 und 6AO 1977 §§ 130 f, 163

Zur Artfortschreibung eines Gebäudes als ,,Einfamilienhaus'' nach vorhergehender, im Billigkeitswege getroffener Artfeststellung ,,Zweifamilienhaus''

Leitsatz

Die Fortschreibung der festgestellten Grundstücksart nach § 22 Abs. 2 BewG kommt auch in den Fällen in Betracht, in denen die auf einen früheren Stichtag vorgenommene (Art-)Feststellung auf einer Billigkeitsmaßnahme des FA nach § 163 AO 1977 beruht. Voraussetzung ist, dass sich die für die frühere Billigkeitsmaßnahme maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse im Fortschreibungszeitpunkt geändert haben.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 563
BB 2000 S. 2142 Nr. 42
BFH/NV 2000 S. 1524 Nr. 12
DB 2000 S. 2308 Nr. 46
DStRE 2000 S. 1162 Nr. 21
DAAAA-88748

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