Gesetze: AO 1977 §§ 46, 150 Abs. 3EStG § 25 Abs. 3EStG § 26 Abs. 1 Satz 1EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 i. d. F. des StÄndG 1992
Ein Pfändungsgläubiger ist nicht berechtigt, anstelle seines Vollstreckungsschuldners und dessen Ehegatten den Antrag auf Durchführung seiner Ehegattenveranlagung zu stellen
Leitsatz
Der Pfändungsgläubiger des Anspruchs auf Erstattung von Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer eines Ehegatten ist nicht berechtigt, anstelle seines Vollstreckungsschuldners und dessen Ehegatten beim Finanzamt den Antrag auf Durchführung einer Ehegattenzusammenveranlagung zu stellen (Anschluss an , BFHE 187, 1, BStBl II 1999, 84).
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 573 BB 2000 S. 1079 Nr. 21 BFH/NV 2000 S. 901 Nr. 7 DStR 2000 S. 874 Nr. 20 DStRE 2000 S. 586 Nr. 11 UAAAA-88751