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BFH Urteil v. - VI R 89/99 BStBl 2000 II S. 580

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3EStG § 62 Abs. 1EStG § 63 Abs. 1 Sätze 1 und 2

Der Wert für die Unterkunft bei einem im Heim untergebrachten behinderten Kind stellt grundsätzlich behinderungsbedingten Mehrbedarf dar und ist deshalb nicht als Bezug des Kindes anzusetzen

Leitsatz

Ein etwaiger Wohnwert einer Heimunterbringung gehört grundsätzlich zum behinderungsbedingten Mehrbedarf eines behinderten Kindes und stellt deshalb keinen anzusetzenden Bezug dar.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 580
BB 2000 S. 2246 Nr. 44
BFH/NV 2000 S. 1543 Nr. 12
DB 2000 S. 2203 Nr. 44
DStRE 2000 S. 1145 Nr. 21
FR 2000 S. 1229 Nr. 22
INF 2000 S. 731 Nr. 23
EAAAA-88752

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