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BFH Urteil v. - VII R 3/00 BStBl 2000 II S. 581

Gesetze: EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2AO 1977 § 218 Abs. 2

Eine nach Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht von im Inland nicht einkommensteuerpflichtigen Arbeitslohn einbehaltene Lohnsteuer ist auf die Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers anzurechnen

Leitsatz

Wird nach Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht von den im Ausland bezogenen Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit (zu Unrecht) Lohnsteuer einbehalten und an ein inländisches Finanzamt abgeführt, so ist auch diese Lohnsteuer auf die für den Veranlagungszeitraum festgesetzte Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers anzurechnen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 581
BB 2000 S. 2139 Nr. 42
BFH/NV 2000 S. 1537 Nr. 12
DStRE 2000 S. 1148 Nr. 21
OAAAA-88753

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