Eine nach Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht von im Inland nicht einkommensteuerpflichtigen Arbeitslohn einbehaltene Lohnsteuer ist auf die Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers anzurechnen
Leitsatz
Wird nach Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht von den im Ausland bezogenen Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit (zu Unrecht) Lohnsteuer einbehalten und an ein inländisches Finanzamt abgeführt, so ist auch diese Lohnsteuer auf die für den Veranlagungszeitraum festgesetzte Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers anzurechnen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 581 BB 2000 S. 2139 Nr. 42 BFH/NV 2000 S. 1537 Nr. 12 DStRE 2000 S. 1148 Nr. 21 OAAAA-88753