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BFH Urteil v. - IV R 51/99 BStBl 2000 II S. 616

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1GewStG § 2

Abgebrochenes Studium als Nachweis einer autodidaktischen Ausbildung nicht ausreichend für einen dem beratenden Betriebswirt ähnlichen Beruf i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

Leitsatz

Ein Steuerpflichtiger, der sich der Diplomprüfung an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einer wissenschaftlichen Hochschule nicht unterzogen hat, wohl aber seinerzeit die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllt hat, verfügt nicht bereits deswegen über die Kenntnisse eines ,,Staatlich geprüften Betriebswirts''.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 616
BB 2000 S. 2193 Nr. 43
BFH/NV 2000 S. 1552 Nr. 12
DB 2000 S. 2307 Nr. 46
DStR 2000 S. 1771 Nr. 42
DStRE 2000 S. 1142 Nr. 21
FR 2000 S. 1225 Nr. 22
INF 2000 S. 730 Nr. 23
VAAAA-88768

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