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BFH Urteil v. - II R 47/99 BStBl 2000 II S. 627

Gesetze: GrEStG 1983 § 1 Abs. 2FlurbG §§ 52, 65

Verzicht auf Landabfindung in einem Flurbereinigungsverfahren zugunsten eines Dritten unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer

Leitsatz

Der Verzicht des an einem Flurbereinigungsverfahren beteiligten Grundstückseigentümers auf Landabfindung zugunsten eines Dritten verbunden mit der Übertragung des vorläufig eingewiesenen Besitzes unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 627
BB 2000 S. 1774 Nr. 35
BFH/NV 2000 S. 1306 Nr. 10
DB 2000 S. 1848 Nr. 37
DStRE 2000 S. 990 Nr. 18
INF 2000 S. 604 Nr. 19
GAAAA-88773

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