Eine Spendenbestätigung ist unrichtig, wenn sie Zuwendungen ausweist, die Entgelt für Leistungen sind
Leitsatz
Eine Spendenbestätigung ist unrichtig, wenn sie Zuwendungen ausweist, die Entgelt für Leistungen sind.
Setzt der Schulträger das Schulgeld so niedrig an, dass der normale Betrieb der Schule nur durch die Zuwendungen der Eltern an einen Förderverein aufrechterhalten werden kann, die dieser satzungsgemäß an den Schulträger abzuführen hat, so handelt es sich bei diesen Zuwendungen um ein Leistungsentgelt, nicht um Spenden.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 65 BB 2000 S. 190 Nr. 4 BFH/NV 2000 S. 503 Nr. 4 DB 2000 S. 305 Nr. 6 DStR 2000 S. 149 Nr. 4 DStRE 2000 S. 119 Nr. 3 EAAAA-88778