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BFH Urteil v. - IX R 25/98 BStBl 2000 II S. 652

Gesetze: EigZulG §§ 1, 4, 9 Abs. 2 Satz 3, 15 Abs. 1 Satz 2AO 1977 § 163

Anteiliger Fördergrundbetrag nach § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG für Miteigentümer einer Wohnung

Leitsatz

Sind mehrere Anspruchsberechtigte Eigentümer einer Wohnung, kann der Fördergrundbetrag gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG unabhängig davon nur anteilig in Anspruch genommen werden, ob bei allen Miteigentümern die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage vorliegen oder ob die Eigenheimzulage von allen Miteigentümern tatsächlich in Anspruch genommen wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 652
BB 2000 S. 1666 Nr. 33
BFH/NV 2000 S. 1274 Nr. 10
DB 2000 S. 1643 Nr. 33
DStR 2000 S. 1345 Nr. 32
DStRE 2000 S. 924 Nr. 17
FR 2000 S. 945 Nr. 17
INF 2000 S. 571 Nr. 18
OAAAA-88779

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