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BFH Urteil v. - X R 13/97 BStBl 2000 II S. 665

Gesetze: EStG § 10 e Abs. 6

Kein Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG für an einen Generalunternehmer geleistete Abstandszahlung

Leitsatz

Kündigt der Steuerpflichtige den mit einem Generalunternehmer geschlossenen Vertrag über die Errichtung eines Einfamilienhauses, um den Auftrag an andere Baufirmen zu vergeben, kann er die nach einem Rechtsstreit an den Generalunternehmer geleistete Abstandszahlung sowie die Aufwendungen für einen Rechtsanwalt nicht als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG abziehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 665
BB 2000 S. 2193 Nr. 43
BFH/NV 2000 S. 1534 Nr. 12
DB 2000 S. 2200 Nr. 44
DStR 2000 S. 1863 Nr. 44
DStRE 2000 S. 1182 Nr. 22
FR 2000 S. 1220 Nr. 22
INF 2000 S. 730 Nr. 23
VAAAA-88781

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