Bei Wechsel der Gewinnermittlungsart und Verteilung des Übergangsgewinns auf drei Jahre kann ohne besonderen wirtschaftlichen Grund kein erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart nach zwei Jahren erfolgen
Leitsatz
Ein Steuerpflichtiger, der freiwillig von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich übergegangen ist und eine Verteilung des Übergangsgewinns auf drei Jahre beantragt hat, kann ohne besonderen wirtschaftlichen Grund nicht zwei Jahre nach dem Wechsel der Gewinnermittlungsart erneut zur Einnahmen-Überschussrechnung übergehen.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 102 BB 2001 S. 298 Nr. 6 BB 2001 S. 710 Nr. 14 BFH/NV 2001 S. 372 Nr. 3 BFHE S. 436 Nr. 193 DB 2001 S. 306 Nr. 6 DStR 2001 S. 160 Nr. 5 DStRE 2001 S. 169 Nr. 4 FR 2001 S. 202 Nr. 4 StBp. 2007 S. 362 Nr. 12 BAAAA-88808