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BFH Urteil v. - IV R 18/00 BStBl 2001 II S. 102

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 und 3

Bei Wechsel der Gewinnermittlungsart und Verteilung des Übergangsgewinns auf drei Jahre kann ohne besonderen wirtschaftlichen Grund kein erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart nach zwei Jahren erfolgen

Leitsatz

Ein Steuerpflichtiger, der freiwillig von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich übergegangen ist und eine Verteilung des Übergangsgewinns auf drei Jahre beantragt hat, kann ohne besonderen wirtschaftlichen Grund nicht zwei Jahre nach dem Wechsel der Gewinnermittlungsart erneut zur Einnahmen-Überschussrechnung übergehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 102
BB 2001 S. 298 Nr. 6
BB 2001 S. 710 Nr. 14
BFH/NV 2001 S. 372 Nr. 3
BFHE S. 436 Nr. 193
DB 2001 S. 306 Nr. 6
DStR 2001 S. 160 Nr. 5
DStRE 2001 S. 169 Nr. 4
FR 2001 S. 202 Nr. 4
StBp. 2007 S. 362 Nr. 12
BAAAA-88808

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