Anlaufhemmung der Feststellungsfrist gegenüber einem Haftungsschuldner, wenn er zur Abgabe einer Steueranmeldung oder einer Anzeige verpflichtet ist
Leitsatz
Der Anlauf der Festsetzungsfrist gegenüber einem Haftungsschuldner wird gehemmt, wenn der Haftungsschuldner von Gesetzes wegen zur Abgabe einer Steueranmeldung oder zur Erstattung einer Anzeige verpflichtet ist und dieser Verpflichtung nicht nachkommt.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 13 BB 2000 S. 2562 Nr. 50 BFH/NV 2001 S. 219 Nr. 2 BFHE S. 12 Nr. 193 DB 2001 S. 130 Nr. 3 DStR 2000 S. 2085 Nr. 49 DStRE 2001 S. 44 Nr. 1 KAAAA-88818