Schulgeldzahlungen an fremdsprachige Schule im Inland auch dann keine Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung, wenn ausländische Eltern aus beruflichen Gründen nur vorübergehend im Inland sind
Leitsatz
Schulgeldzahlungen an eine fremdsprachige Schule im Inland sind auch dann nicht als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn sich die ausländischen Eltern aus beruflichen Gründen nur vorübergehend im Inland aufhalten.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 132 BB 2001 S. 298 Nr. 6 BFH/NV 2001 S. 381 Nr. 3 BFHE S. 553 Nr. 193 DStR 2001 S. 163 Nr. 5 DStRE 2001 S. 169 Nr. 4 FR 2001 S. 208 Nr. 4 INF 2001 S. 185 Nr. 6 UAAAA-88819