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BFH Urteil v. - VII R 32, 33/99 BStBl 2001 II S. 133

Gesetze: EStG § 25 Abs. 3 Satz 2EStG § 36 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4AO 1977 §§ 118, 130, 220, 228, 229, 254 Abs. 1AO 1977 §§ 270, 273, 276 Abs. 3 und 6

Festgesetzte Einkommensteuer wird nur in dem Umfang fällig, in dem in der Anrechnungsverfügung eine Abschlusszahlung ausgewiesen wird

Leitsatz

Festgesetzte Einkommensteuer wird nur in dem Umfang fällig, in dem in der Anrechnungsverfügung eine Abschlusszahlung ausgewiesen wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 133
BB 2000 S. 2458 Nr. 48
BFH/NV 2001 S. 86 Nr. 1
DStRE 2001 S. 40 Nr. 1
RAAAA-88820

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