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BFH Urteil v. - VIII R 14/00 BStBl 2001 II S. 156

Gesetze: AO 1977 § 164 Abs. 1, 2 und 4AO 1977 § 181 Abs. 1 und Abs. 5

Keine Änderung gemäß § 164 Abs. 2 AO eines unter Nachprüfungsvorbehalt stehenden Feststellungsbescheids nach Ablauf der Feststellungsfrist

Leitsatz

Die Regelung, dass bei einem unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Steuerbescheid die Steuerfestsetzung nach Ablauf der Festsetzungsfrist wegen des damit verbundenen Wegfalls des Vorbehalts der Nachprüfung nicht mehr nach § 164 Abs. 2 AO 1977 geändert werden kann, gilt für die Änderung eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Feststellungsbescheides nach Ablauf der Feststellungsfrist sinngemäß.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 156
BB 2001 S. 458 Nr. 9
BFH/NV 2001 S. 503 Nr. 4
BFHE S. 392 Nr. 193
DB 2001 S. 742 Nr. 14
DStRE 2001 S. 384 Nr. 7
INF 2001 S. 217 Nr. 7
PAAAA-88825

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