Keine Änderung gemäß § 164 Abs. 2 AO eines unter Nachprüfungsvorbehalt stehenden Feststellungsbescheids nach Ablauf der Feststellungsfrist
Leitsatz
Die Regelung, dass bei einem unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Steuerbescheid die Steuerfestsetzung nach Ablauf der Festsetzungsfrist wegen des damit verbundenen Wegfalls des Vorbehalts der Nachprüfung nicht mehr nach § 164 Abs. 2 AO 1977 geändert werden kann, gilt für die Änderung eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Feststellungsbescheides nach Ablauf der Feststellungsfrist sinngemäß.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 156 BB 2001 S. 458 Nr. 9 BFH/NV 2001 S. 503 Nr. 4 BFHE S. 392 Nr. 193 DB 2001 S. 742 Nr. 14 DStRE 2001 S. 384 Nr. 7 INF 2001 S. 217 Nr. 7 PAAAA-88825