Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 aEStG § 22 Nr. 1 Satz 1EStG § 12 Nr. 1 und 2GG Art. 3 Abs. 1
Zur Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, wenn diese aus Nettoerträgen eines - gepachteten - Betriebs mit negativem Substanzwert und Ertragswert 0 gezahlt werden
Leitsatz
Dem Großen Senat wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
Sind im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe zur Vorwegnahme der Erbfolge vereinbarte abänderbare Versorgungsleistungen auch dann als dauernde Last (Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) abziehbar, wenn sie zwar aus den laufenden Nettoerträgen des übergebenen Betriebs gezahlt werden können, aber der Substanzwert des - gepachteten - Betriebs negativ ist und sein Ertragswert 0 DM beträgt (Anschluss an Vorlagebeschluss des Senats vom X R 46/97, BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188)?
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 175 BB 2000 S. 2609 Nr. 51 BFH/NV 2001 S. 249 Nr. 2 BFHE S. 121 Nr. 193 DB 2001 S. 18 Nr. 1 DStRE 2001 S. 71 Nr. 2 FR 2001 S. 151 Nr. 3 UAAAA-88832