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BFH Urteil v. - IV R 54/99 BStBl 2001 II S. 178

Gesetze: UmwStG § 24 Abs. 3 Sätze 2 und 3UmwStG § 28 Abs. 6EStG § 16 Abs. 4EStG § 18 Abs. 3EStG § 34 Abs. 1GG Art. 20 Abs. 3

Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis gegen Entgelt führt zu tarifbegünstigtem Veräußerungsgewinn, wenn alle stillen Reserven aufgelöst werden

Leitsatz

1. Wird In eine Einzelpraxis ein Sozius aufgenommen, so ist die Tarifbegünstigung des § 24 Abs. 3 Satz 2 UmwStG i. V. m. §§ 16 Abs. 4, 18 Abs. 3, 34 Abs. 1 EStG bei einer Einbringung zu Teilwerten auch insoweit anzuwenden, als eine Zuzahlung in das Privatvermögen des Einbringenden erfolgt (entgegen Tz. 24.08 ff. des Umwandlungssteuer-Erlasses, BStBl I 1998, 268).

2. Ein bei der Einbringung zu Teilwerten entstehender Gewinn im Sonderbetriebsvermögen des Einbringenden ist nach § 24 Abs. 3 Satz 3 UmwStG nicht tarifbegünstigt.

3. Die Übergangsvorschrift des § 28 Abs. 6 UmwStG i. d. F. des StMBG verstößt nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG).

Tatbestand

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Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 178
BB 2001 S. 128 Nr. 3
BFH/NV 2001 S. 251 Nr. 2
BFHE S. 301 Nr. 193
DB 2000 S. 2568 Nr. 51
DStR 2000 S. 2183 Nr. 51
DStR 2001 S. 1570 Nr. 37
DStRE 2001 S. 86 Nr. 2
FR 2001 S. 198 Nr. 4
INF 2001 S. 93 Nr. 3
EAAAA-88833

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