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BFH Urteil v. - IX R 86/97 BStBl 2001 II S. 183

Gesetze: WertV i. d. F. vom §§ 7 Abs. 1, 13 ff., 21 ff.EStG §§ 7, 9 Abs. 1 Nr. 7, 21 Abs. 1

Bei der Aufteilung des Kaufpreises für eine Eigentumswohnung ist grundsätzlich der Sachwert des Grund- und Bodenanteils sowie des Gebäudeanteils nach der Wertermittlungsverordnung 1988 zu ermitteln

Leitsatz

Bei der schätzungsweisen Aufteilung des Kaufpreises für eine Eigentumswohnung in einen Anteil für Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits ist grundsätzlich der Sachwert des Grund- und Bodenanteils sowie des Gebäudeanteils nach der Wertermittlungsverordnung 1988 zu ermitteln; die sog. Vergleichswertmethode ist in diesem Zusammenhang keine geeignete Schätzungsmethode (Bestätigung des , BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 183
BB 2001 S. 457 Nr. 9
BFH/NV 2001 S. 514 Nr. 4
BFHE S. 326 Nr. 193
DB 2001 S. 459 Nr. 9
DStRE 2001 S. 307 Nr. 6
FR 2001 S. 357 Nr. 7
INF 2001 S. 220 Nr. 7
OAAAA-88834

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