Keine phasengleiche Bilanzierung von Gewinnansprüchen; Ausdehnung der Anwendung der Rechtsgrundsätze des Beschlusses des GrS 2/99 auf Fälle, in denen Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft bilanzierende Einzelunternehmer oder Personengesellschaften sind, sowie auf bestimmte Fälle einer Betriebsaufspaltung
Leitsatz
Die vom Großen Senat des (BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632) für die phasengleiche Bilanzierung von Gewinnansprüchen bei mehrheitlich an einer Kapitalgesellschaft beteiligten Kapitalgesellschaften entwickelten Rechtsgrundsätze gelten auch, wenn Gesellschafter der Kapitalgesellschaft bilanzierende Einzelunternehmer oder Personengesellschaften sind. Sie gelten auch für den Fall, dass sich die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in Folge einer Betriebsaufspaltung im Sonderbetriebsvermögen II des Gesellschafters einer Personengesellschaft befindet. Die Rechtsgrundsätze sind auch für Bilanzstichtage nach In-Kraft-Treten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes anzuwenden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 185 BB 2001 S. 459 Nr. 9 BFH/NV 2001 S. 518 Nr. 4 BFHE S. 532 Nr. 193 DB 2001 S. 412 Nr. 8 DStRE 2001 S. 343 Nr. 7 FR 2001 S. 356 Nr. 7 INF 2001 S. 218 Nr. 7 YAAAA-88835