1. Die nachträgliche Abführung der Lohnsteuer für zunächst als steuerfrei behandelten Arbeitslohn durch den Arbeitgeber an das FA gilt beim Arbeitnehmer als Zufluss zusätzlichen Arbeitslohns 2. Keine Steuerfreiheit für in Zypern nach DBA zu besteuernde Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit, wenn diese Einkünfte in Zypern nach dortigem Einkommensteuerrecht nicht besteuert werden
Leitsatz
1. Führt der Arbeitgeber für zunächst als steuerfrei behandelten Arbeitslohn nachträglich Lohnsteuer an das FA ab, so fließt dem Arbeitnehmer hierdurch zusätzlicher Arbeitslohn zu. Das gilt unabhängig davon, ob die nachträglich lohnversteuerten Einkünfte tatsächlich sachlich steuerpflichtig waren oder nicht.
2. Nach Art. 15 DBA-Zypern in Zypern zu besteuernde Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit sind nicht von der deutschen Einkommensteuer freigestellt, wenn sie nach dem Steuerrecht Zyperns nicht der dortigen Einkommensteuer unterliegen.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 195 BB 2001 S. 458 Nr. 9 BFH/NV 2001 S. 546 Nr. 4 BFHE S. 69 Nr. 194 DB 2001 S. 846 Nr. 16 DStR 2001 S. 483 Nr. 12 DStRE 2001 S. 396 Nr. 8 FR 2001 S. 311 Nr. 6 JAAAA-88840