Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4EStG § 3 Nr. 2EStG § 3 c
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind auch bei Bezug von Konkursausfallgeld Werbungskosten
Leitsatz
Führt ein Arbeitnehmer in dem Zeitraum, für den er Konkursausfallgeld erhält, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch, sind die Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit abzuziehen. Zwischen den fraglichen Aufwendungen und dem Konkursausfallgeld besteht kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang i. S. des § 3 c EStG.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 199 BB 2001 S. 451 Nr. 9 BFH/NV 2001 S. 530 Nr. 4 BFHE S. 555 Nr. 193 DB 2001 S. 625 Nr. 12 DStRE 2001 S. 294 Nr. 6 FR 2001 S. 309 Nr. 6 INF 2001 S. 253 Nr. 8 TAAAA-88841