Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer, die auch die Hinterbliebenenversorgung des nichtehelichen Lebensgefährten einschließt, ist nur so weit als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln, wie die Hinterbliebenenversorgung dem Fremdvergleich nicht standhält
Leitsatz
Erteilt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage, die eine Hinterbliebenenversorgung zugunsten der nichtehelichen Lebensgefährtin des Geschäftsführers beinhaltet, so sind die Zuführungen zu der entsprechenden Pensionsrückstellung nicht notwendig vGA. Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Zusage der Hinterbliebenenversorgung durch das Gesellschaftsverhältnis oder durch das Anstellungsverhältnis veranlasst ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 204 BB 2001 S. 554 Nr. 11 BFH/NV 2001 S. 723 Nr. 5 BFHE S. 64 Nr. 194 DB 2001 S. 620 Nr. 12 DStR 2001 S. 392 Nr. 10 DStRE 2001 S. 362 Nr. 7 FR 2001 S. 532 Nr. 10 INF 2001 S. 287 Nr. 9 NAAAA-88843