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BFH Urteil v. - I R 99/96 BStBl 2001 II S. 22

Gesetze: AuslInvestmG § 17EStG § 2EStG § 20AStG § 7AStG § 18

Zum Verhältnis der Vorschriften des AuslInvestmG zu denen des EStG und des AStG

Leitsatz

1. Die Vorschriften des AuslInvestmG sind, soweit sie die Besteuerung der Einkünfte aus der Beteiligung an einem ausländischen Investmentfonds betreffen, abschließend. Erträge des Anlegers aus einer solchen Beteiligung unterliegen nicht bereits deshalb der Einkommensteuer, weil sie nach den allgemeinen Kriterien dem Einkünftekatalog des § 2 EStG unterfallen.

2. Nach der im Jahr 1992 geltenden Fassung des AuslInvestmG ist der durch die vorzeitige Veräußerung von Fondsanteilen erzielte ,,Zwischengewinn'' des Anteilseigners auch dann nicht steuerpflichtig, wenn die Fonds-Verwaltungsgesellschaft dem Anleger eine bestimmte Mindestausschüttung garantiert hatte.

3. Ob die Beteiligung an einem ausländischen Investmentfonds zu einer Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG führt, kann nur im Feststellungsverfahren nach § 18 AStG entschieden werden. Solange ein solches Feststellungsverfahren weder durchgeführt noch eingeleitet worden ist, muss ein die Einkommensteuer des Anlegers betreffendes Verfahren nicht nach § 74 FGO ausgesetzt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 22
BB 2001 S. 34 Nr. 1
BFH/NV 2001 S. 236 Nr. 2
BFHE S. 330 Nr. 193
DB 2000 S. 2566 Nr. 51
DStRE 2001 S. 17 Nr. 1
FR 2001 S. 154 Nr. 3
INF 2001 S. 125 Nr. 4
BAAAA-88847

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