1. Bei Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG keine Aktivierung eines Ersatzanspruchs aufgrund unberechtigter Entnahmen eines ungetreuen Gesellschafters 2. Unberechtigte Entnahmen führen beim ungetreuen Gesellschafter nicht zu Betriebseinnahmen
Leitsatz
1. Bei einer Personengesellschaft, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, kommt die Aktivierung eines durch unberechtigte Entnahmen eines ungetreuen Gesellschafters entstandenen Ersatzanspruchs nicht in Betracht.
2. Unberechtigte Entnahmen führen beim ungetreuen Gesellschafter, anders als wenn er der Gesellschaft zustehende Zahlungen auf das eigene Konto umleitet, nicht zu Betriebseinnahmen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 238 BB 2001 S. 2351 Nr. 46 BB 2001 S. 510 Nr. 10 BFH/NV 2001 S. 541 Nr. 4 BFHE S. 151 Nr. 194 DB 2001 S. 789 Nr. 15 DStRE 2001 S. 339 Nr. 7 FR 2001 S. 405 Nr. 8 INF 2001 S. 380 Nr. 12 MAAAA-88852