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BFH Urteil v. - VIII R 40/98 BStBl 2001 II S. 24

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4HGB § 230HGB § 272 Abs. 2 Nr. 1BGB § 705

Ausgabenaufgelder für den Erwerb einer stillen Beteiligung sind nicht als Werbungskosten abziehbar, sondern stellen Anschaffungskosten dar

Leitsatz

Ein beim Erwerb einer stillen Beteiligung an den Geschäftsinhaber entrichtetes Ausgabeaufgeld gehört zu den Anschaffungskosten der stillen Beteiligung und ist nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 24
BB 2000 S. 2504 Nr. 49
BFH/NV 2001 S. 90 Nr. 1
DB 2000 S. 2456 Nr. 49
DStR 2000 S. 2037 Nr. 48
DStRE 2000 S. 1315 Nr. 24
FR 2001 S. 36 Nr. 1
INF 2001 S. 28 Nr. 1
WAAAA-88853

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