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BFH Urteil v. - IV R 48/99 BStBl 2001 II S. 241

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

Tätigkeit einer aus Angehörigen verschiedener freier Berufe bestehenden Personengesellschaft nicht bereits vom Grundsatz her als gewerblich zu qualifizieren

Leitsatz

1. Eine Personengesellschaft, die sich aus Angehörigen unterschiedlicher freier Berufe zusammensetzt, ist nicht bereits vom Grundsatz her als gewerbliche Mitunternehmerschaft einzustufen.

2. Eine aus einem wissenschaftlichen Dokumentar und einem Arzt bestehende GbR kann freiberuflich tätig sein, wenn die Gesellschafter nur auf ihrem jeweiligen Fachgebiet tätig werden und ihre Arbeitsergebnisse in ein Gutachten einbringen, das für einen Auftraggeber der GbR bestimmt ist.

3. Ein Diplom-Dokumentar (FH) ist in der Regel nicht wissenschaftlich tätig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 241
BB 2001 S. 1392 Nr. 27
BB 2001 S. 403 Nr. 8
BFH/NV 2001 S. 551 Nr. 4
BFHE S. 482 Nr. 193
DB 2001 S. 363 Nr. 7
DStRE 2001 S. 370 Nr. 7
INF 2001 S. 221 Nr. 7
GAAAA-88854

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