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BFH Urteil v. - VI R 49/98 BStBl 2001 II S. 246

Gesetze: FGO § 60 Abs. 3 Satz 1FGO n. F. § 123 Abs. 1 Satz 2

Notwendige Beiladung des Kindergeldberechtigten zum Klageverfahren eines Sozialleistungsträgers wegen Aufhebung der Kindergeldfestsetzung; Nachholung der Beiladung im Revisionsverfahren

Leitsatz

1. Klagt der Sozialleistungsträger gegen einen die Kindergeldfestsetzung aufhebenden Bescheid, so ist derjenige notwendig beizuladen, zu dessen Gunsten das Kindergeld bisher festgesetzt war.

2. Eine notwendige Beiladung ist ab auch in der Revisionsinstanz statthaft.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 246
BB 2001 S. 510 Nr. 10
BFH/NV 2001 S. 864 Nr. 6
BFHE S. 6 Nr. 194
DB 2001 S. 519 Nr. 10
DStRE 2001 S. 502 Nr. 9
KAAAA-88857

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