Gewährung von Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, die vor Betriebseröffnung angeschafft werden
Leitsatz
Investitionszulage ist nach ständiger Rechtsprechung auch für vor Betriebseröffnung angeschaffte Wirtschaftsgüter zu gewähren, sofern der Betrieb zügig errichtet und alsbald eröffnet wird (seit , BFHE 153, 191, BStBl II 1988, 636).
Der Beendigung der Anschaffung steht es nicht entgegen, wenn derartige Wirtschaftsgüter wegen der erst noch nachfolgenden Betriebseröffnung tatsächlich noch nicht eingesetzt werden.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 256 BB 2001 S. 558 Nr. 11 BFH/NV 2001 S. 717 Nr. 5 BFHE S. 229 Nr. 193 DB 2001 S. 1071 Nr. 20 DStRE 2001 S. 412 Nr. 8 FR 2001 S. 438 Nr. 8 LAAAA-88861