Zur Frage der Anrechnung von Erziehungsurlaub nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz auf die Dauer der für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung nachzuweisenden berufspraktischen Tätigkeit i. S. d. § 36 Steuerberatungsgesetz
Leitsatz
Es verstößt nicht gegen das gemeinschaftsrechtlich geregelte Verbot der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts und den grundgesetzlich geregelten Gleichberechtigungsgrundsatz, dass der Erziehungsurlaub nach dem BErzGG nicht auf die Dauer der für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung nachzuweisenden berufspraktischen Tätigkeit angerechnet wird.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 263 BB 2001 S. 561 Nr. 11 BFH/NV 2001 S. 724 Nr. 5 BFHE S. 234 Nr. 193 DB 2001 S. 519 Nr. 10 DStRE 2001 S. 445 Nr. 8 JAAAA-88866