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BFH Urteil v. - VII R 18/00 BStBl 2001 II S. 263

Gesetze: StBerG § 36 Abs. 2 Nr. 1EG Art. 141EGV Art. 119Richtlinie 76/207/EWG Art. 3GG Art. 3 Abs. 2 und 3GG Art. 6 Abs. 4Arbeitsplatzschutzgesetz § 13 Abs. 1BErzGG § 15ZDG § 78 Abs. 1

Zur Frage der Anrechnung von Erziehungsurlaub nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz auf die Dauer der für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung nachzuweisenden berufspraktischen Tätigkeit i. S. d. § 36 Steuerberatungsgesetz

Leitsatz

Es verstößt nicht gegen das gemeinschaftsrechtlich geregelte Verbot der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts und den grundgesetzlich geregelten Gleichberechtigungsgrundsatz, dass der Erziehungsurlaub nach dem BErzGG nicht auf die Dauer der für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung nachzuweisenden berufspraktischen Tätigkeit angerechnet wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 263
BB 2001 S. 561 Nr. 11
BFH/NV 2001 S. 724 Nr. 5
BFHE S. 234 Nr. 193
DB 2001 S. 519 Nr. 10
DStRE 2001 S. 445 Nr. 8
JAAAA-88866

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