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BFH Urteil v. - IX R 60/96 BStBl 2001 II S. 277

Gesetze: EStG § 10 e Abs. 4 Satz 2EStG § 52 Abs. 21 Satz 4GG Art. 6

1. Verbot des räumlichen Zusammenhangs auch mit einem Objekt, für das Beträge gem. § 52 Abs. 21 Satz 4 EStG wie Sonderausgaben abgezogen werden 2. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Förderausschluss, wenn die Ehegatten Miteigentümer der im räumlichen Zusammenhang belegenen Eigentumswohnungen sind

Leitsatz

1. Der Begriff der erhöhten Absetzungen i. S. von § 10 e Abs. 4 Satz 3 EStG umfasst auch die nach § 52 Abs. 21 Satz 4 EStG wie Sonderausgaben abziehbaren Beträge (Anschluss an , BFHE 163, 36, BStBl II 1991, 221).

2. Gegen den Ausschluss der gleichzeitigen Förderung zweier in räumlichem Zusammenhang belegener Objekte in § 10 e Abs. 4 Satz 2 zweiter Halbsatz EStG bestehen (zumindest) dann keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn die zur Einkommensteuer zusammen veranlagten Ehegatten die Wohnungen jeweils als Miteigentümer erwerben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 277
BB 2001 S. 350 Nr. 7
BFH/NV 2001 S. 366 Nr. 3
BFHE S. 322 Nr. 193
DB 2001 S. 463 Nr. 9
DStRE 2001 S. 295 Nr. 6
FR 2001 S. 255 Nr. 5
UAAAA-88871

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