1. Verlust des Wohnsitzes eines Kindes im Inland bei für die Dauer von neun Jahren angelegtem Schulbesuch und Haushaltsaufnahme bei den Großeltern im Ausland, auch wenn die anschließende Rückkehr nach Deutschland beabsichtigt ist und sich das Kind in Ferienzeiten in der elterlichen Wohnung aufhält. 2. Der Förderanteil am Kindergeld stellt keine Sozialleistung dar, sondern eine einkommensteuerrechtliche Förderung der Familie durch eine Sozialzwecknorm
Leitsatz
Schicken die Eltern ihr sechsjähriges Kind zum Zwecke des für die Dauer von neun Jahren angelegten Schulbesuchs zu den Großeltern ins Ausland, verliert das Kind grundsätzlich seinen Wohnsitz im Inland. Besuchsweise Aufenthalte des Kindes in der elterlichen Wohnung führen auch dann nicht zur Beibehaltung des Wohnsitzes, wenn die Rückkehr des Kindes nach Deutschland nach Erreichen des Schulabschlusses beabsichtigt ist.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 279 BB 2001 S. 560 Nr. 11 BFH/NV 2001 S. 684 Nr. 5 BFHE S. 569 Nr. 193 DStRE 2001 S. 525 Nr. 10 FR 2001 S. 547 Nr. 10 EAAAA-88872