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BFH Urteil v. - VI R 165/99 BStBl 2001 II S. 279

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1EStG § 63 Abs. 1 Satz 3AO 1977 §§ 8, 9

1. Verlust des Wohnsitzes eines Kindes im Inland bei für die Dauer von neun Jahren angelegtem Schulbesuch und Haushaltsaufnahme bei den Großeltern im Ausland, auch wenn die anschließende Rückkehr nach Deutschland beabsichtigt ist und sich das Kind in Ferienzeiten in der elterlichen Wohnung aufhält. 2. Der Förderanteil am Kindergeld stellt keine Sozialleistung dar, sondern eine einkommensteuerrechtliche Förderung der Familie durch eine Sozialzwecknorm

Leitsatz

Schicken die Eltern ihr sechsjähriges Kind zum Zwecke des für die Dauer von neun Jahren angelegten Schulbesuchs zu den Großeltern ins Ausland, verliert das Kind grundsätzlich seinen Wohnsitz im Inland. Besuchsweise Aufenthalte des Kindes in der elterlichen Wohnung führen auch dann nicht zur Beibehaltung des Wohnsitzes, wenn die Rückkehr des Kindes nach Deutschland nach Erreichen des Schulabschlusses beabsichtigt ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 279
BB 2001 S. 560 Nr. 11
BFH/NV 2001 S. 684 Nr. 5
BFHE S. 569 Nr. 193
DStRE 2001 S. 525 Nr. 10
FR 2001 S. 547 Nr. 10
EAAAA-88872

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