Keine Kürzung des Vorwegabzugs bei Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, wenn die GmbH für Anspruch auf Ruhegeld keine Aufwendungen tätigt
Leitsatz
Wird einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH im Anstellungsvertrag ein Anspruch auf Ruhegehalt eingeräumt, dessen Art und Höhe erst später per Gesellschafterbeschluss bestimmt werden sollen, so ist der Vorwegabzug nicht nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a Doppelbuchst. cc EStG 1990 (heute: § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a i. V. m. § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG) zu kürzen, wenn die GmbH keine Aufwendungen zur Sicherstellung der künftigen Altersversorgung tätigt.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 28 BB 2000 S. 1974 Nr. 39 BFH/NV 2000 S. 1398 Nr. 11 DStRE 2000 S. 1011 Nr. 19 FR 2000 S. 1280 Nr. 23 INF 2000 S. 699 Nr. 22 OAAAA-88873