Keine Berücksichtigung von Zahlungen Dritter als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung des Gesellschafters im Sinne des § 17 Abs. 2 EStG
Leitsatz
Wird einer GmbH durch einen nahen Angehörigen eines wesentlich beteiligten Gesellschafters ein Darlehen gewährt und kann die GmbH das Darlehen wegen Vermögenslosigkeit nicht zurückzahlen, kann der Wertverlust der Darlehensforderung bei der Ermittlung des Auflösungsgewinns des wesentlich beteiligten Gesellschafters nicht als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung berücksichtigt werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 286 BB 2001 S. 506 Nr. 10 BFH/NV 2001 S. 533 Nr. 4 BFHE S. 120 Nr. 194 DB 2001 S. 570 Nr. 11 DStRE 2001 S. 297 Nr. 6 FR 2001 S. 701 Nr. 13 INF 2001 S. 285 Nr. 9 IAAAA-88875