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BFH Urteil v. - VIII R 52/93 BStBl 2001 II S. 286

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1, 2 und 4GmbHG § 31 a

Keine Berücksichtigung von Zahlungen Dritter als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung des Gesellschafters im Sinne des § 17 Abs. 2 EStG

Leitsatz

Wird einer GmbH durch einen nahen Angehörigen eines wesentlich beteiligten Gesellschafters ein Darlehen gewährt und kann die GmbH das Darlehen wegen Vermögenslosigkeit nicht zurückzahlen, kann der Wertverlust der Darlehensforderung bei der Ermittlung des Auflösungsgewinns des wesentlich beteiligten Gesellschafters nicht als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung berücksichtigt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 286
BB 2001 S. 506 Nr. 10
BFH/NV 2001 S. 533 Nr. 4
BFHE S. 120 Nr. 194
DB 2001 S. 570 Nr. 11
DStRE 2001 S. 297 Nr. 6
FR 2001 S. 701 Nr. 13
INF 2001 S. 285 Nr. 9
IAAAA-88875

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