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BFH Urteil v. - I R 84/98 BStBl 2001 II S. 3

Gesetze: AO 1977 § 189

§ 189 Satz 3 AO differenziert nicht zwischen Erst- und Änderungsbescheiden und auch nicht nach dem Rechtsgrund oder dem Umfang der Änderung des Steuermessbescheides

Leitsatz

1. Der Eintritt der Festsetzungsverjährung schließt eine Änderung gemäß § 189 AO 1977 nicht aus.

2. § 189 Satz 3 AO 1977 differenziert nicht zwischen Erst- und Änderungsbescheiden und auch nicht nach dem Rechtsgrund oder dem Umfang der Änderung des Steuermessbescheids. Für die Änderung oder Nachholung der Zerlegung gemäß § 189 Satz 3 AO 1977 ist es daher unerheblich, dass der unanfechtbar gewordene Steuermessbescheid ein Änderungsbescheid gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 3
BB 2000 S. 2404 Nr. 47
BFH/NV 2001 S. 79 Nr. 1
DStRE 2000 S. 1275 Nr. 23
DAAAA-88881

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