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BFH Urteil v. - XI R 28/99 BStBl 2001 II S. 303

Gesetze: FGO § 118 Abs. 2 und 3FGO § 126 Abs. 4BGB § 133

Umfang einer in der mündlichen Verhandlung abgegebenen Zusage zur Rückgängigmachung von Gewinnerhöhungen

Leitsatz

Die in der mündlichen Verhandlung abgegebene Erklärung des FA, Gewinnerhöhungen rückgängig zu machen, verpflichtet nur insoweit, wie vorher der Gewinn tatsächlich erhöht worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 303
BB 2001 S. 667 Nr. 13
BFH/NV 2001 S. 707 Nr. 5
BFHE S. 494 Nr. 193
DStRE 2001 S. 553 Nr. 10
NAAAA-88882

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