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BFH Urteil v. - IV R 63/98 BStBl 2001 II S. 329

Gesetze: AO 1977 § 191 Abs. 1AO 1977 §§ 225, 249AnfG § 2

Das Finanzamt kann nicht die Reihenfolge der Tilgung bestimmen, wenn der Duldungsverpflichtete (§ 191 Abs. 1 AO) freiwillig zahlt

Leitsatz

Zahlungen eines Duldungsverpflichteten (§ 191 Abs. 1 AO 1977) sind nicht notwendigerweise im Verwaltungswege erzwungen. Zahlt er freiwillig, so kann das FA nicht die Reihenfolge der Tilgung bestimmen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 329
CAAAA-88890

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