Aussetzung des Klageverfahrens gegen einen Folgebescheid bei Streit über Besteuerungsgrundlagen, die im noch ausstehenden oder noch nicht bestandskräftigen Grundlagenbescheid festzustellen sind; Ausnahmen von der grundsätzlichen Aussetzungsverpflichtung
Leitsatz
1. Bei Streit über die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides, der von einem noch ausstehenden oder noch nicht bestandskräftigen Grundlagenbescheid abhängig ist, kann aus prozessökonomischen Gründen ausnahmsweise eine Aussetzung des Klageverfahrens nicht geboten sein oder ein ausgesetztes Verfahren wieder aufgenommen werden.
2. Bestreitet der Kläger allerdings substantiiert, dass von der Feststellung in dem Grundlagenbescheid abhängige Besteuerungsgrundlagen in dem Steuerbescheid (Folgebescheid) in der richtigen Höhe angesetzt worden sind, muss der Kläger entweder in Höhe des substantiierten Bestreitens vom FA klaglos gestellt werden oder das Verfahren muss (ggf. erneut) ausgesetzt werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 33 BB 2000 S. 2297 Nr. 45 BFH/NV 2001 S. 120 Nr. 1 DStRE 2000 S. 1224 Nr. 22 FR 2000 S. 1295 Nr. 23 MAAAA-88891