Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - III B 179/96 BStBl 2001 II S. 33

Gesetze: FGO § 74AO 1977 §§ 155 Abs. 2, 162 Abs. 3, 175 Abs. 1

Aussetzung des Klageverfahrens gegen einen Folgebescheid bei Streit über Besteuerungsgrundlagen, die im noch ausstehenden oder noch nicht bestandskräftigen Grundlagenbescheid festzustellen sind; Ausnahmen von der grundsätzlichen Aussetzungsverpflichtung

Leitsatz

1. Bei Streit über die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides, der von einem noch ausstehenden oder noch nicht bestandskräftigen Grundlagenbescheid abhängig ist, kann aus prozessökonomischen Gründen ausnahmsweise eine Aussetzung des Klageverfahrens nicht geboten sein oder ein ausgesetztes Verfahren wieder aufgenommen werden.

2. Bestreitet der Kläger allerdings substantiiert, dass von der Feststellung in dem Grundlagenbescheid abhängige Besteuerungsgrundlagen in dem Steuerbescheid (Folgebescheid) in der richtigen Höhe angesetzt worden sind, muss der Kläger entweder in Höhe des substantiierten Bestreitens vom FA klaglos gestellt werden oder das Verfahren muss (ggf. erneut) ausgesetzt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 33
BB 2000 S. 2297 Nr. 45
BFH/NV 2001 S. 120 Nr. 1
DStRE 2000 S. 1224 Nr. 22
FR 2000 S. 1295 Nr. 23
MAAAA-88891

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank