Führt ein Steuerpflichtiger bei mehreren auch privat genutzten betrieblichen Kfz nur für einzelne der Fahrzeuge ein Fahrtenbuch, so kann er für diese Fahrzeuge die private Nutzung mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen ansetzen und für die anderen auch privat genutzten Kfz die sog. Ein-Prozent-Regelung wählen
Leitsatz
Führt ein Steuerpflichtiger bei mehreren auch privat genutzten betrieblichen Kfz nur für einzelne der Fahrzeuge (ordnungsgemäß) ein Fahrtenbuch, so kann er für diese Fahrzeuge die private Nutzung mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen ansetzen und für die anderen auch privat genutzten Kfz die sog. Ein-Prozent-Regelung wählen.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 332 BB 2000 S. 2341 Nr. 46 BFH/NV 2001 S. 100 Nr. 1 BFHE S. 101 Nr. 193 DB 2000 S. 2351 Nr. 47 DStR 2000 S. 1908 Nr. 45 DStRE 2000 S. 1233 Nr. 23 FR 2000 S. 1345 Nr. 24 INF 2000 S. 761 Nr. 24 WAAAA-88892