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BFH Urteil v. - III R 2/00 BStBl 2001 II S. 332

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3

Führt ein Steuerpflichtiger bei mehreren auch privat genutzten betrieblichen Kfz nur für einzelne der Fahrzeuge ein Fahrtenbuch, so kann er für diese Fahrzeuge die private Nutzung mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen ansetzen und für die anderen auch privat genutzten Kfz die sog. Ein-Prozent-Regelung wählen

Leitsatz

Führt ein Steuerpflichtiger bei mehreren auch privat genutzten betrieblichen Kfz nur für einzelne der Fahrzeuge (ordnungsgemäß) ein Fahrtenbuch, so kann er für diese Fahrzeuge die private Nutzung mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen ansetzen und für die anderen auch privat genutzten Kfz die sog. Ein-Prozent-Regelung wählen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 332
BB 2000 S. 2341 Nr. 46
BFH/NV 2001 S. 100 Nr. 1
BFHE S. 101 Nr. 193
DB 2000 S. 2351 Nr. 47
DStR 2000 S. 1908 Nr. 45
DStRE 2000 S. 1233 Nr. 23
FR 2000 S. 1345 Nr. 24
INF 2000 S. 761 Nr. 24
WAAAA-88892

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