Aufwendungen eines mit einem vermieteten Grundstück Beschenkten, die aufgrund eines Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Notbedarfs gem. § 528 Abs. 1 BGB geleistet werden, sind weder als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG noch als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abziehbar
Leitsatz
Aufwendungen eines mit einem vermieteten Grundstück Beschenkten, die aufgrund eines Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Notbedarfs gemäß § 528 Abs. 1 BGB geleistet werden, sind weder als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG noch als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abziehbar.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 342 BB 2001 S. 560 Nr. 11 BFH/NV 2001 S. 697 Nr. 5 BFHE S. 172 Nr. 194 DB 2001 S. 956 Nr. 18 DStRE 2001 S. 393 Nr. 8 FR 2001 S. 362 Nr. 7 AAAAA-88895