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BFH Urteil v. - IX R 13/97 BStBl 2001 II S. 342

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 aEStG § 21BGB § 528

Aufwendungen eines mit einem vermieteten Grundstück Beschenkten, die aufgrund eines Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Notbedarfs gem. § 528 Abs. 1 BGB geleistet werden, sind weder als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG noch als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abziehbar

Leitsatz

Aufwendungen eines mit einem vermieteten Grundstück Beschenkten, die aufgrund eines Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Notbedarfs gemäß § 528 Abs. 1 BGB geleistet werden, sind weder als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG noch als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abziehbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 342
BB 2001 S. 560 Nr. 11
BFH/NV 2001 S. 697 Nr. 5
BFHE S. 172 Nr. 194
DB 2001 S. 956 Nr. 18
DStRE 2001 S. 393 Nr. 8
FR 2001 S. 362 Nr. 7
AAAAA-88895

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