Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 Satz 2
Einbehaltene Lohnsteuer wird auf die festgesetzte Einkommensteuer nur insoweit angerechnet, als der Arbeitslohn in der Veranlagung erfasst worden ist
Leitsatz
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach einbehaltene Lohnsteuer nur insoweit auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet werden kann, als die zugehörigen Einkünfte bei der Veranlagung erfasst worden sind (hier: Lohnsteuereinbehalt von Sondervergütungen eines Mitunternehmers, die bei der Gewinnfeststellung und folglich bei der Einkommensteuerveranlagung außer Ansatz geblieben sind).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 353 BB 2001 S. 770 Nr. 15 BFH/NV 2001 S. 834 Nr. 6 BFHE S. 162 Nr. 194 DStRE 2001 S. 637 Nr. 12 FR 2001 S. 479 Nr. 9 OAAAA-88899