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BFH Urteil v. - III R 57/97 BStBl 2001 II S. 40

Gesetze: InvZulG 1993 § 3 Satz 2InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a

Die Investitionszulage für Handwerksbetriebe nach § 5 Abs. 2 InvZulG 1996 kommt auch für bewegliche Wirtschaftsgüter in Betracht, die für Nebentätigkeiten verwendet werden, die zu dem eingetragenen Handwerk gehören

Leitsatz

Betreibt ein Steuerpflichtiger, der mit einem Gewerbe in die Handwerksrolle eingetragen ist (hier als Vulkaniseur), daneben einen Verkauf mit selbständigen handwerklichen Nebenleistungen (hier: Reifenhandel mit Montieren und Auswuchten der Reifen und Räder), so können die im handwerklichen Bereich eingesetzten Wirtschaftsgüter erhöht zulagenbegünstigt sein.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 40
BB 2000 S. 2617 Nr. 51
BFH/NV 2001 S. 279 Nr. 2
BFHE S. 187 Nr. 193
DB 2001 S. 77 Nr. 2
DStRE 2001 S. 146 Nr. 3
FR 2001 S. 101 Nr. 2
UAAAA-88913

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