Gegen die Versagung des überperiodischen Verlustabzugs bei Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften vor dem nach § 23 Abs. 4 EStG a. F. bestehen verfassungsrechtliche Bedenken, die eine Aussetzung der Vollziehung rechtfertigen
Leitsatz
Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung ergeben sich jedenfalls insoweit verfassungsrechtliche Bedenken, als § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG a. F. nicht einmal einen überperiodischen Verlustabzug innerhalb derselben Einkunftsart zulässt und die ab dem Veranlagungszeitraum 1999 erfolgte Neuregelung des Verlustausgleichs bei privaten Veräußerungsgeschäften i. S. von § 23 EStG, die dies vorsieht, ohne sachlichen Grund nicht auch auf die offenen Altfälle erstreckt worden ist.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 411 BB 2001 S. 397 Nr. 8 BFH/NV 2001 S. 543 Nr. 4 BFHE S. 157 Nr. 194 DB 2001 S. 414 Nr. 8 DStR 2001 S. 250 Nr. 7 DStRE 2001 S. 237 Nr. 5 FR 2001 S. 541 Nr. 10 INF 2001 S. 253 Nr. 8 CAAAA-88919